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Bundesweit ist ein eklatanter Mangel an Organspenden zu verzeichnen. Für das Jahr 2022 konnten in Deutschland 869 Organspender verzeichnet werden. Zeitgleich warteten rund 8.500 schwer erkrankte Menschen auf ein Spenderorgan, die meisten auf eine Niere.
Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung eine Organspende befürwortet. Diesen Willen dokumentieren aber die wenigsten. In der Folge sind es die Angehörigen eines plötzlich verstorbenen Menschen, die - von Trauergefühlen überwältigt - entscheiden müssen, ob ein nahe stehender Mensch nach dem Tod für eine Organspende zur Verfügung steht oder nicht. Diese besondere Situation führt dazu, dass einer Organspende in vielen Fällen nicht zugestimmt wird.
Der Organspendeausweis ist die einfachste Möglichkeit, den eigenen Willen zur Organspende zu dokumentieren. Die Kampagne #DüsseldorfEntscheidetSich wollte dazu beitragen, Organspendeausweise so einfach wie möglich und in einer großen Zahl verfügbar zu machen und so viele Menschen wie möglich davon zu überzeugen, den Ausweis bei sich zu tragen – ganz unabhängig davon, ob darauf die Bereitschaft zur Organspende oder eine Ablehnung vermerkt ist. Jede Entscheidung zählt! 28.000 Ausweise konnten im Kampagnenzeitraum in Umlauf gebracht werden.
Als Initiatoren hatten sich Düsseldorfer Krankenhäuser, die Stadt Düsseldorf, die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) sowie das Netzwerk Organspende NRW e.V. zusammengetan, um im besten Fall die ganze Stadt davon zu überzeugen, eine Entscheidung zu treffen und diese im Organspendeausweis zu dokumentieren. Schirmherr war Düsseldorfs Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. Unterstützt wurde das Anliegen gleich zu Beginn von Initiativpartnern aus den Bereichen Medizin, Sport, Unternehmen und Brauchtum: der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Borussia Düsseldorf, der Rheinbahn und dem Comitee Düsseldorfer Carneval.
(Stand: 02.06.2023 - abschließende Bilanz)
Nominiert für den BdKom-Award 2023 in der Kategorie "Smart Budget"
Gewinner des KU Awards in der Kategorie “Sonderpreis”
Tomatolix: So ist es, mit einem fremden Herzen zu leben.
Uniklinik Düsseldorf: Spenderherz mit 21 Jahren.
Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)
Gibt es eine Altersgrenze für die Organspende?
Für die Organspende gibt es keine feststehende Altersgrenze. Entscheidend ist der Zustand der Organe. Dieser hängt jedoch nur bedingt vom kalendarischen Alter ab. Über die Frage, ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Tests nach dem Tod – und letztlich der Arzt, der die Organe transplantiert. Völlig unabhängig vom Alter kann die Augenhornhaut (außer bei Säuglingen und Kleinkindern) gespendet werden.
Welche (Vor-)Erkrankungen schließen eine Organspende aus?
Eine Organentnahme wird in der Regel ausgeschlossen, wenn beim Verstorbenen eine akute maligne Tumorerkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen.
Muss oder kann ich mich als Organspender registrieren lassen?
Eine Registrierung von Daten im Zusammenhang mit der Bereitschaft zur Organspende findet nicht statt. Es existiert in Deutschland auch kein Widerspruchsregister (Eintragung der Ablehnung). Deshalb ist es wichtig, die eigene Entscheidung auf einem Organspendeausweis festzuhalten und mit der Familie darüber zu sprechen.
Für das erste Quartal 2022 ist laut Gesetz die Einrichtung eines bundesweiten Online-Registers beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geplant, in dem Bürger ihre Entscheidung zur Organspende dokumentieren können. Die Einführung des Organspende-Onlineregisters ist derzeit noch aufgeschoben.
Die eigene Entscheidung zur Organspende kann auch nach Einführung des Registers in einem Organspendeausweis und ebenso in einer Patientenverfügung dokumentiert werden. Die Dokumente gelten weiterhin verbindlich, sofern kein Eintrag im Register erfolgt.
Es ist nicht notwendig, sich ärztlich untersuchen zu lassen, bevor man sich zur Organspende bereit erklärt. Die medizinische Eignung der Organe für eine Transplantation wird geprüft, nachdem der Tod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden ist.
Genügt der Organspendeausweis als Rechtsgrundlage für eine Organentnahme? Werden die Angehörigen trotz Organspendeausweis um ihre Zustimmung gebeten?
Ist das Einverständnis des Verstorbenen dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Der Wille des Verstorbenen hat Vorrang. Bei vorliegendem Organspendeausweis werden die Angehörigen also nicht um eine Entscheidung zur Organspende gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden.
Unter welchen Bedingungen ist eine Lebendspende möglich?
Die Bedingungen für die Lebendspende regelt das Transplantationsgesetz. Dabei räumt der Gesetzgeber der Organspende nach dem Tod grundsätzlich Vorrang vor der Lebendspende ein. In Deutschland ist eine Organspende zu Lebzeiten nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, unter Ehepartnern, Verlobten und unter Menschen möglich, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit nahestehen. Eine unabhängige Gutachterkommission prüft, ob die Spende freiwillig und ohne finanzielle Interessen geschieht. Es muss außerdem sichergestellt sein, dass für den
Empfänger zum Zeitpunkt der geplanten Übertragung kein Organ aus einer postmortalen Organspende zur Verfügung steht. Spender und Empfänger müssen sich zur ärztlichen Nachbetreuung bereit erklären.
Welche Voraussetzungen müssen für eine postmortale Organspende erfüllt sein?
Bevor Organe für eine Transplantation entnommen werden können, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Tod des Spenders muss durch Feststellung des irreversiblen Ausfalls der Gesamtfunktion des Gehirns nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein. Zweitens muss für die Entnahme eine Einwilligung vorliegen, entweder in Form einer schriftlichen Einverständniserklärung des Verstorbenen (Organspendeausweis und/oder Patientenverfügung) oder indem eine vom Verstorbenen dazu bestimmte Person oder die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen einer Entnahme zustimmen.
Ich habe bereits einen Organspendeausweis. Wird auf einer Intensivstation trotzdem alles medizinisch Mögliche für mich getan, wenn ich lebensbedrohlich erkranke?
Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ist es, das Leben des Patienten zu retten. Die Bemühungen der Notärzte, Rettungsteams und Intensivmediziner sind allein auf dieses Ziel ausgerichtet. Manchmal kann der Patient trotz aller Bemühungen nicht mehr gerettet werden, Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten. Mitunter tritt der Tod dabei durch den unumkehrbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms ein; Kreislauf und Atmung können nur noch künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrechterhalten werden. Nur bei dieser kleinen Gruppe von Verstorbenen stellt sich die Frage einer Organspende: Voraussetzung für die Organspende ist dabei immer, dass der Tod des Organspenders gemäß dem Transplantationsgesetz von zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden ist. Diese Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe des Organspenders beteiligt sein, noch der Weisung eines beteiligten Arztes unterstehen.
Ich bin noch nicht volljährig. Kann ich trotzdem einen eigenen Organspendeausweis ausfüllen?
Minderjährige können ab dem 16. Lebensjahr ihre Bereitschaft zur Organspende auf einem Ausweis dokumentieren. Der Widerspruch kann bereits ab dem 14. Lebensjahr erklärt werden. Den Organspendeausweis gibt es unter anderem beim Infotelefon Organspende unter der kostenlosen Rufnummer 0800/90 40 400.
Kann die Familie den Verstorbenen nach der Organentnahme nochmals sehen?
Die Familie kann in der von ihr gewünschten Weise Abschied von dem Verstorbenen nehmen. Nach der Entnahmeoperation wird die Operationswunde mit der gebührenden Sorgfalt verschlossen. Der Leichnam kann aufgebahrt werden und die Bestattung wie gewünscht stattfinden.
Ist die Organspende möglich, wenn gleichzeitig eine Patientenverfügung existiert?
Ja. Man kann diese so verfassen, dass die Möglichkeit zur Organspende erhalten bleibt. Um Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, gerade zu diesen Punkten eindeutige Angaben zu machen und die Angehörigen darüber zu informieren. Eine Formulierung wäre beispielsweise „Grundsätzlich bin ich zur Spende meiner Organe/Gewebe bereit. Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des unumkehrbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bei aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden können. Deshalb gestatte ich ausnahmsweise für den Fall, dass bei mir eine Organspende medizinisch infrage kommt, die kurzfristige (Stunden bis höchstens wenige Tage umfassende) Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen bis zur Feststellung des Todes nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und zur anschließenden Entnahme der Organe.“
Welche gesetzliche Regelung gilt in Deutschland?
Seit November 2012 gilt in Deutschland die Entscheidungslösung. Sie schreibt vor, dass jeder Bürger regelmäßig in die Lage versetzt werden soll, sich mit der Frage der eigenen Entscheidung zur Organspende ernsthaft zu befassen und eine Erklärung zu dokumentieren. Seit Inkrafttreten des deutschen Transplantationsgesetzes im Dezember 1997 gilt in Deutschland außerdem: Der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten hat Vorrang. Liegt keine Zustimmung vor, z.B. in Form eines
Organspendeausweises, werden die Angehörigen gebeten, eine Entscheidung nach dem vermuteten Willen des Verstorbenen zu treffen. Hat der mögliche Organspender die Entscheidung auf eine bestimmte Person übertragen, tritt diese an die Stelle des nächsten Angehörigen.
Im März 2022 ist das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft getreten. Es setzt auf die verstärkte Information der Bevölkerung. Ein besonders wichtiges Element ist dabei die Einbindung der Hausärzteschaft, die bei Bedarf ihre Patienten alle zwei Jahre ergebnisoffen über die Organ- und Gewebespende individuell beraten. Die Hausärzte kennen ihre Patienten und können auf die persönlichen Fragen eingehen und in einem vertrauensvollen Gespräch beantworten.
Weiterhin ist geplant, dass die Ausweisstellen von Bund und Ländern Bürgern zukünftig Auf-klärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen bzw. bei elektronischer Antragsstellung elektronisch übermitteln.
Wie die Organspende auch geregelt ist: Um sicherzustellen, dass der eigene Wille berücksichtigt wird, ist es sinnvoll, seine persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis zu dokumentieren und den Angehörigen mitzuteilen. Damit die eigene Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland verstanden und beachtet wird, empfiehlt es sich, ein übersetztes Beiblatt zum Organspendeausweis mitzuführen. Es kann in allen EU-Amtssprachen von der Homepage zur Organspende der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.organspende-info.de) herunter geladen werden. Dort ist auch ein Organspendeausweis in Türkisch zu finden. Eine Übersicht über die geltenden Regelungen in den verschiedenen europäischen Ländern sowie weitere Informationen zur Organspende sind ebenfalls auf der Webseite gelistet.
Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation
Ablauf einer postmortalen Organspende
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist die nach dem Transplantationsgesetz beauftragte bundesweite Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende in Deutschland. Im akuten Fall einer Organspende begleiten und entlasten die Koordinatoren der DSO das Krankenhauspersonal in allen organisatorischen Abläufen. Dazu sind sie für die Krankenhäuser rund um die Uhr erreichbar und einsatzbereit.
Wie ist der Ablauf einer Organspende?
Die Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Das Transplantationsgesetz (TPG) schreibt zwei Bedingungen für die postmortale Entnahme von Organen vor: Zum einen muss der Tod des Menschen durch Nachweis des irreversiblen Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms zweifelsfrei feststehen und zum anderen muss eine Einwilligung zur Organspende vorliegen.
Die Vorgaben zur Durchführung der Feststellung des Todes durch irreversiblen Hirnfunktionsausfall sind in den Richtlinien der Bundesärztekammer genau festgelegt und verbindlich. Die Untersuchungen werden von zwei Ärzten unabhängig voneinander durchgeführt und protokolliert, die über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit akuten schweren Hirnschädigungen verfügen. Mindestens einer dieser Ärzte muss ein Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein. Verfügt ein Entnahmekrankenhaus nicht über Ärzte, die dafür qualifiziert sind, unterstützt die DSO auf Anfrage bei der Kontaktvermittlung zu erfahrenen Ärzten auf diesem Gebiet, zum Beispiel aus Universitätskliniken.
Vor der Einleitung der Maßnahmen für eine Organentnahme überprüfen die DSO-Koordinatoren die formale Korrektheit der Todesfeststellung anhand der Untersuchungsprotokolle.
Ob der Verstorbene seinen Willen zur Organspende z.B. in einem Organspendeausweis dokumentiert oder mündlich mitgeteilt hat, klärt in den meisten Fällen der behandelnde Arzt mit den Angehörigen. Ist keine Entscheidung bekannt, werden die Angehörigen gebeten, eine Entscheidung nach dem vermuteten Willen des Verstorbenen oder nach eigenen Wertvorstellungen zu treffen. In vielen Fällen nimmt an diesen Gesprächen auch ein DSO-Koordinator teil. Die Gespräche werden gemäß dem TPG ergebnisoffen geführt. Ziel der DSO ist es, die Angehörigen in dieser Situation zu begleiten und ihnen zu helfen, eine stabile Entscheidung zu treffen, unabhängig davon wie diese ausfällt. Auf Wunsch können die Hinterbliebenen weitere Personen zur Entscheidungsfindung hinzuziehen.
Liegt eine Einwilligung zur Organspende vor, werden bei dem Verstorbenen die intensivmedizinischen Maßnahmen bis zum Zeitpunkt der Entnahme fortgeführt, damit die Funktion der Organe für die späteren Empfänger erhalten bleibt.
Empfängerschutz und Organvermittlung
Die DSO-Koordinatoren veranlassen alle notwendigen medizinischen Untersuchungen des Verstorbenen. Mit der sorgfältigen Analyse der Daten sollen mögliche Erkrankungen und Infektionen des Spenders erkannt werden, die die Empfänger gefährden könnten. In Laboruntersuchungen werden außerdem die Blutgruppe und Gewebemerkmale bestimmt. Beides sind wichtige Daten für die Vermittlung der Organe.
Zusammen mit weiteren Angaben zum Spender senden die DSO-Mitarbeiter die Untersuchungsergebnisse an die Vermittlungsstelle Eurotransplant. Dort gleicht ein spezielles Computerprogramm die Daten des Spenders mit denen der Patienten auf den Wartelisten ab und ermittelt die passenden Empfänger. Die Vergabe von Spenderorganen richtet sich nach medizinischen Kriterien. Dabei spielen Aspekte wie Dringlichkeit, Gewebeübereinstimmung und Erfolgsaussicht eine wichtige Rolle. Die Richtlinien für die Organvermittlung in Deutschland erstellt die Bundesärztekammer.
Die Entnahme der Organe
Nach dem Tod können Nieren, Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Darm für eine Transplantation gespendet werden. In der Regel entnehmen die Chirurgen, die auch die spätere Transplantation durchführen, Herz und Lunge. Nieren, Pankreas und Leber entnehmen in den meisten Fällen regionale Entnahmeteams. Bei Bedarf organisiert die DSO auch die Entnahmeteams für die jeweiligen Organe.
Bei der Organentnahme ist der respektvolle Umgang mit dem Spender oberstes Gebot. Die Organspende erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation. Die Ärzte verschließen die Operationswunde sorgfältig und übergeben den Spender in würdigem Zustand. Die Angehörigen können sich nach der Organentnahme in gewünschter Weise von dem Verstorbenen verabschieden.
Der Organtransport
Sobald der Empfänger eines Organs feststeht, leitet der Koordinator die Organisation des Transports ein. Der Transport von Spenderorganen muss schnell, äußerst sorgfältig und medizinisch einwandfrei geschehen. Die Funktion des Transplantates und damit das Überleben des Organempfängers hängen unmittelbar davon ab.
Einige Organe lassen sich nur für kurze Zeit konservieren, ein Herz beispielsweise nur für vier Stunden. Bei einer Niere können über 20 Stunden von der Entnahme bis zur Transplantation vergehen. Für den Transport werden die Organe in speziellen Transportkisten in einer konservierenden Lösung und auf Eis gelagert.
Je nach Anforderung und Entfernung können die gespendeten Organe entweder mit dem Auto, dem (Charter-)Flugzeug oder – in seltenen Fällen – mit dem Hubschrauber oder der Bahn transportiert werden. Die DSO übernimmt die Verantwortung für jedes Spenderorgan bis zu dessen Übergabe im Transplantationszentrum. Sobald die Transplantationszentren die Spenderorgane in Empfang genommen haben, endet auch die Aufgabe der DSO im Organspendeprozess.